Ein BTM-Tresor verwahrt Betäubungsmittel so, wie es das Gesetz verlangt: getrennt vom übrigen Bestand und gesichert gegen den Zugriff Unbefugter. Nach § 15 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) müssen die sich im Besitz befindlichen Betäubungsmittel gesondert aufbewahrt und so gegen eine Entnahme Unbefugter gesichert werden. Das gilt für Arztpraxen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Tierärzte, Arzneimittel- und Pharmaunternehmen sowie für öffentliche Apotheken und Krankenhausapotheken.
Bei Bremer Tresor erhalten Sie zertifizierte Betäubungsmittel-Tresore, die nach EN 1143-1 geprüft sind und genau diese Vorgabe erfüllen.
§ 15 BtMG gibt nur den Rahmen vor: getrennt lagern, gegen unbefugte Entnahme sichern. Wie das konkret aussieht, regeln die Sicherungsrichtlinien der Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Als Teilnehmer am Betäubungsmittelverkehr gilt jeder, der berechtigt mit Betäubungsmitteln umgeht. Für die praktische Umsetzung gibt es zwei Richtlinien:
Die Einhaltung überwacht die zuständige Landesbehörde; die fachlichen Vorgaben stammen von der Bundesopiumstelle. Welcher Widerstandsgrad gefordert ist, hängt also nicht vom Zufall ab, sondern von Ihrer Einrichtung.
Es gibt verschiedene Varianten von Tresoren nach EN 1143-1 für Betäubungsmittel – darunter zum Beispiel freistehende Modelle oder auch Möbeltresore. Freistehende Modelle werden in einem Raum aufgestellt und sind dadurch für alle sichtbar. Möbeltresore sind die noch diskretere Variante, da sie sich beispielsweise in Möbel integrieren lassen. Daneben gibt es auch Wandtresore, die in Wänden verankert werden.
Hinweis: Beachten Sie dabei, dass BTM-Tresore unter 1000 kg KG Gewicht am Verwendungsort verankert werden müssen. So soll verhindert werden, dass der Betäubungsmittel-Tresor von Dritten unbefugt entwendet wird.
Stellen Sie vor dem Kauf eines Tresors fest, welche Ausführung Sie benötigen und welche Möglichkeiten Ihre Raumsituation hergibt. Hinsichtlich der Tresor-Art werden Ihnen kaum Grenzen gesetzt. Wichtig ist nur, dass es sich um einen zertifizierten Betäubungsmittel-Tresor handelt.
Achten Sie beim BTM-Tresor Ihrer Wahl auf den Widerstandsgrad nach EN 1143-1. Anders als oft angenommen, ist nicht überall Grad I Pflicht: Für Arztpraxen, Pflegeheime und Krankenhausstationen genügt laut Richtlinie 4114-K ein Wertschutzschrank ab Widerstandsgrad N/0. Erst für öffentliche Apotheken und Krankenhausapotheken schreibt die Richtlinie mindestens Widerstandsgrad I vor. Ein Blick in die passende Anforderung erspart teure Fehlkäufe.
Die Anforderungen an einen BTM-Tresor richten sich nach Einrichtung und Gewicht des Schranks. Die folgende Übersicht fasst die Vorgaben der BfArM-Richtlinien zusammen.
| Einrichtung | Mind. Widerstandsgrad (EN 1143-1) | Verankerung |
|---|---|---|
| Öffentliche Apotheke, Krankenhausapotheke | Grad I oder höher | unter 1.000 kg: Boden-/Wandverankerung |
| Arztpraxis, Alten- & Pflegeheim, Krankenhausstation | Grad N/0 oder höher | unter 200 kg: Verankerung nach EN 1143-1 |
Neben grundlegenden Merkmalen wie dem Widerstandsgrad können zusätzliche Eigenschaften für den optimalen Tresor definiert werden. Das betrifft zum Beispiel:
Welche Eigenschaften sinnvoll sind, hängt vom Inhalt und vom Aufstellort ab. Wer neben Betäubungsmitteln auch Unterlagen oder Rezepturen sichern möchte, ist mit einem Feuerschutztresor gut beraten. Die passende Anzahl und Verstellbarkeit der Fachböden sorgen dafür, dass sich der Innenraum an unterschiedlich große Ampullen, Blister und Behältnisse anpassen lässt und kein Freiraum ungenutzt bleibt.
Ein kurzer Blick auf die Tresor-Schlösser rundet die Auswahl ab: Vom Doppelbartschloss bis zum elektronischen Zahlenschloss lässt sich jeder BTM-Tresor so konfigurieren, dass er zum Arbeitsalltag Ihrer Einrichtung passt. Unsere Tresor-Beratung unterstützt Sie gerne dabei, die richtige Kombination aus Widerstandsgrad, Feuerschutz und Ausstattung zu finden.
Hinweis: Ein BTM-Tresor ist kein Waffenschrank. Waffen und Munition unterliegen dem Waffengesetz und gehören in einen dafür zertifizierten Waffenschrank – nicht gemeinsam mit Betäubungsmitteln in denselben Schrank. Wer beides lagert, braucht getrennte, jeweils passend zertifizierte Behältnisse.
Ein zertifizierter Schrank allein reicht nicht, denn auch der Zugriff muss geregelt sein. Die BfArM-Richtlinien verlangen einen schriftlichen Verteilerplan für die Schlüssel. Die Berechtigten nehmen ihre Schlüssel grundsätzlich in persönlichen Gewahrsam, damit klar ist, wer den Tresor öffnen darf.
Für den laufenden Betrieb gibt es eine praktische Ausnahme: Mengen, die höchstens dem durchschnittlichen Tagesbedarf einer Station entsprechen und ständig griffbereit sein müssen, dürfen außerhalb des Tresors bleiben. Sie sind dann durch Einschließen so zu sichern, dass eine schnelle Entwendung deutlich erschwert wird. Der Rest des Vorrats gehört in den zertifizierten BTM-Tresor.
Die passende Sicherung hängt von Ihrer Einrichtung, dem geforderten Widerstandsgrad und Ihrer Raumsituation ab. Genau hier setzen wir an: Im Online-Shop von Bremer Tresor wählen Sie Größe, Feuerschutz, Tresor-Fachböden und Schlossart nach Ihren Anforderungen und stellen sich so ein Modell zusammen, das die Vorgaben nach § 15 BtMG und den BfArM-Richtlinien erfüllt.
Der Tresortransport erfolgt diskret, frei Bordsteinkante oder direkt an Ihren Wunschort. Auf Wunsch verankern unsere Fachleute den Tresor normgerecht, sodass auch leichtere Modelle sicher an Ort und Stelle bleiben. Sind Sie unsicher bei der Auswahl, hilft Ihnen unsere persönliche Fachberatung weiter. Melden Sie sich einfach über unser Kontaktformular, und wir finden gemeinsam den passenden BTM-Tresor für Ihre Einrichtung.
Login and Registration Form